· Lizenzvereinbarungen Eagle-Bibliotheken ·

§ 1 Allgemeines

Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag sorgfältig durch. Mit der Benutzung der Eagle-Bibliotheken erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis, an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht oder nicht vollständig einverstanden sind, dürfen Sie die Eagle-Bibliotheken nicht verwenden.

§ 2 Lizenzgeber und Lizenznehmer

Lizenzgeber ist Siegfried Gemünde, Rabenauer Str. 13, 01159 Dresden.

Lizenznehmer ist der Benutzer der Eagle-Bibliotheken.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die Eagle-Bibliotheken, die unter der URL http://www.sigem-elektronik.de/elektro/cad/eagle/biblio/eaglebib.htm angeboten werden. Die Eagle-Bibliotheken wurden von dem Lizenzgeber als zusätzliche Dateien zur Erweiterung des Nutzungsumfangs des Programms Eagle der Firma CadSoft Computer GmbH, Hofmark 2, 84568 Pleiskirchen, im folgenden kurz "Eagle" genannt, erstellt.

Der Lizenzgeber stellt die Eagle-Bibliotheken lediglich zum Download bereit. Er bietet weder die Übertragung der Eagle-Bibliotheken auf den Computer des Lizenznehmers, noch die Einbindung der Eagle-Bibliotheken in das Programm Eagle an.

§ 4 Umfang der Benutzung

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Eagle-Bibliotheken zu benutzen, im folgenden "Lizenz" genannt, so wie dies im folgenden beschrieben wird:

Dem Lizenznehmer werden an den Eagle-Bibliotheken Nutzungsrechte eingeräumt. Er erwirbt keinerlei Eigentumsrecht an den Bibliotheken.

Der Lizenznehmer darf die Eagle-Bibliotheken auf maximal zwei Computern speichern und mit dem Programm Eagle verwenden.

Der Zugriff, z. B. lokal an einem Computer oder über Netzwerk, ist nur dem rechtmäßigen Besitzer des Nutzungsrechts erlaubt.

Der Lizenznehmer darf ausschließlich für seine eigene Nutzung die Eagle-Bibliotheken abändern, auszugsweise benutzen und auszugsweise in anderen Bibliotheken integrieren.

Die Eagle-Bibliotheken dürfen sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden.

Ist der Lizenznehmer ein Unternehmen, bezieht sich das Nutzungsrecht auf einen Arbeitsplatz. Die Anzahl der Lizenzen ist der Anzahl der Arbeitsplätze anzugleichen, an denen die Eagle-Bibliotheken benutzt werden.

Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Eagle-Bibliotheken anfertigen.

§ 5 Besondere Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, über den in § 4 genannten Rahmen hinaus Kopien der Eagle-Bibliotheken, ganz oder auszugsweise, auf gleichen oder anderen Trägern zu fertigen.

Dem Lizenznehmer ist weiterhin untersagt, die Eagle-Bibliotheken auszugsweise oder Kopien davon an Dritte weiterzugeben.

Der Lizenznehmer hat auch dafür Sorge zu tragen, daß andere Personen weder Zugriff auf die Eagle-Bibliotheken, deren Inhalte noch den zugehörigen Paßwörtern erlangen. Dies schließt auch fahrlässiges Handeln mit ein.

§ 6 Inhaber von Rechten

Die Eagle-Bibliotheken sind urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfaßt insbesondere die Dateien mit der Erweiterung ".lbr" und ".scr", Kommentare und zusätzliche Informationen, wie z. B. Beschreibungstexte (Description) und Zusatztexte, die Dokumentation, die Struktur und Organisation der Bibliotheksdateien sowie Logos und bildähnliche Darstellungsformen und symoblische oder symbolhafte Darstellungen innerhalb der Eagle-Bibliotheken.

Der Lizenznehmer erhält nur das Nutzungsrecht an den Eagle-Bibliotheken. Ein Erwerb von Rechten an den Eagle-Bibliotheken selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Eagle-Bibliotheken vor.

Das Nutzungsrecht darf nicht vermietet oder in sonst einer zeitlich begrenzten Form an einen Dritten übertragen werden.

§ 7 Dauer des Vertrages

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Eagle-Bibliotheken erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages verletzt.

Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Eagle-Bibliotheken auf seinen Computersystemen nicht-rekonstruierbar zu vernichten. Er verpflichtet sich ebenso, alle auch auszugsweise verwendeten Daten und Kopien einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare der Eagle-Bibliotheken nicht-rekonstruierbar zu vernichten. Weiterhin darf der Lizenznehmer weder die betroffenen Eagle-Bibliotheken noch damit erstellte Daten, aus denen der Inhalt der Bibliotheken auch auszugsweise rekonstruiert werden kann, wie z. B. Layouts oder Schaltpläne in dem vom Programm Eagle gespeicherten Format, weiterverwenden oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 9 Gewährleistung

Eine Garantie auf Weiterentwicklung der Eagle-Bibliotheken wird nicht gegeben.

Die Beibehaltung der Namensgebung der einzelnen Eagle-Bibliotheken wird nicht garantiert.

§ 10 Haftung

Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen Gebrauches der Eagle-Bibliotheken in Übereinstimmung mit der bestimmungsgemäßen und rechtmäßigen Verwendung des Programms Eagle in der Beschreibung genannten Version sicher. Es wird keine Haftung dafür übernommen, daß die Eagle-Bibliotheken für die Zwecke des Anwenders geeignet sind und mit beim Anwender vorhandener Software mit Ausnahme des Programms Eagle zusammenarbeitet. Es obliegt dem Lizenznehmer zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt.

Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenzgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.

Eine Haftung des Lieferanten für Mangel-Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Verwendung der Bibliotheken geschieht auf eigene Gefahr.

Soweit der Lizenzgeber dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden, wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Schaden von dem Lizenznehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde.

§ 11 Schadensminderungsobliegenheit

Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er von den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in angemessenen Zeitabständen Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden.

Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er die Eagle-Bibliotheken nicht zur Erstellung von Produkten verwenden darf, die besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Hierzu zählen insbesondere: Produkte und Anlagen, die in Hoch-Risiko-Aktivitäten verwendet werden, wie beispielsweise in Kernkraft-Einrichtungen, Waffensysteme, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssysteme oder lebenserhaltende Maschinen. Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Folgen eines solchen Verstoßes und dabei entstandene Schäden.

§ 12 Vertragsänderungen und Abwehrklausel

Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen, auf der Webseite veröffentlichten Form, die unter der folgenden URL abrufbar ist: http://www.sigem-elektronik.de/elektro/cad/eagle/biblio/lizenz.htm

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn der Lizenzgeber im Einzelfall nicht widerspricht.

§ 13 Rechtswahl

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, einschließlich des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand ist der aktuelle Sitz des Lizenzgebers.

§ 14 Weiterverkauf

Der Lizenznehmer darf sein erworbenes Nutzungsrecht einem Dritten übertragen, z. B. durch einen Verkaufsvertrag. In einem solchen Fall, im folgenden Weiterverkauf genannt, erlischt sein eigenes Nutzungsrecht.

Kommt es zwischen dem Lizenznehmer und einem Dritten zu einem Weiterverkauf, gehen alle mit dem Lizenznehmer geschlossenen Vertragsbindungen an den Dritten über. Dabei sind diese Lizenzvereinbarungen mit zu übergeben.

Die Weitergabe der Bibliotheksdateien und den zugehörigen Paßwörtern ist nur unverändert erlaubt.

§ 15 Schlußbestimmungen

Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.

Letzte Änderung: 20.12.2002

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